Der Referentenentwurf zur Stiftungsrechtsreform

In der aktuellen Ausgabe der Roten Seiten, einer Beilage des Fachmagazins "Stiftung&Sponsoring", setzen sich die DSZ Rechtsanwälte ausführlich mit dem Referentenentwurf für eine Modernisierung des Stiftungsrechts auseinander und geben Orientierung.

Die Stiftungsrechtsreform wurde lange erseht und angekündigt. Was im Juni 2014 mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz begann und von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgegriffen und weiterbearbeitet wurde, mündete nun in einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16. September 2020.

Auch wenn im Grundsatz eine Vereinheitlichung des Stiftungsrechts zu begrüßen ist, stößt der vorliegende Referentenentwurf vor allem auf Kritik. In den aktuellen Roten Seiten, die der Ausgabe 6/2020 des Magazins "Stiftung&Sponsoring" beiliegen, setzen sich die DSZ Rechtsanwälte ausführlich mit dem 113 Seiten starken Referentenentwurf auseinander und zeigen auf, wo Nachbesserungsbedarf besteht.

Inhalte der Roten Seiten "Der Referentenentwurf zur Stiftungsrechtsreform":

  • Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und die Entstehung der Stiftung
  • Stiftungsorganisation einschließlich Haftung
  • Regelungen zum Stiftungsvermögen
  • Satzungsänderungen, §§ 85, 85a BGB-RE
  • Zulegung, Zusammenlegung und Beendigungen von rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts
  • Stiftungsregister
  • Kurz & knapp

Die DSZ-Experten bringen sich fundiert in den Prozess zur Modernisierung des Stiftungsrechts ein. So hat der Stifterverband dem Bundesjustizministerium eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf zukommen lassen, in der er nötige Nachbesserungen deutlich herausstellt.

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Kristin Dörnemann

ist Teamassistentin im Deutschen Stiftungszentrum.

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